Gesellschaftsrecht
Wir betreuen die Gründung und Abwicklung von Gesellschaften aller Rechtsformen (GbR, OHG, KG, GmbH, Aktiengesellschaft, eG). Ebenso begleiten wir gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen und Umstrukturierungen innerhalb der Gesellschaft, beispielsweise im Rahmen von Gesellschafterwechseln oder Vertrags- bzw. Satzungsänderungen.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt & Notar Neuschwander, Rechtsanwalt Blauß
Gesellschaftsrecht Stuttgart
Das Transparenzregister in Deutschland
Von Rechtsanwalt Christof Blauß
Zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorbekämpfung hat die EU in der 4. Geldwäscherichtlinie (EU 2015/849) umfangreiche Vorgaben zur Identifizierung wirtschaftlicher Eigentümer von juristischen Personen (z.B. Kapitalgesellschaften), aber auch von Personengesellschaften und Sondervermögen (Trusts) gemacht. Rechtsanwalt Christof Blauss stellt in einem Artikel für den Newsletter Bank- und Kapitalmarktrecht 1/2018 der ARS LEGIS International die Umsetzung in das deutsche Recht dar. Zu der Veröffentlichung geht es hier.
Unternehmen kaufen und verkaufen
Von Rechtsanwalt Christof Blauß
Unternehmenskäufe bzw. –verkäufe („Mergers and Acquisitions“ = M& A) spielen gerade auch im Bereich der mittelständischen Wirtschaft eine große Rolle. Fehler können existenzvernichtend wirken. Der Aufsatz von Rechtsanwalt Christof Blauß, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der im Frühjahr 2018 in der „IUS Steuern RECHT Wirtschaft“, einer Beilage der Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten, erschien, bietet einen kurzen Überblick über die Schwierigkeiten und Risiken des M& A.
Rechtliche Aspekte der "Kleinen Aktiengesellschaft"
Von Rechtsanwalt Christof Blauß und von Rechtsanwalt Ulrich Wecker
Unwirksame Zinsanpassung
Im Jahre 1995 waren in Deutschland mehr als 500.000 GmbHs registriert. Dem standen lediglich ca. 3.000 Aktiengesellschaften gegenüber. Bis Ende Juli 1999 hat sich die Zahl der Aktiengesellschaften auf 6.335 laut Statistik der Deutschen Bundesbank mehr als verdoppelt[1]. Was sind die Gründe für diese Entwicklung?
§52 Akt - Nachgründungspflicht im Lichte der sog. "Kleinen Aktiengesellschaft"
Überraschung bei geringer Kapitalziffer und Vorteile gegenüber der Sachgründung
Von Rechtsanwalt Ulrich Wecker
Unter dem Begriff "Nachgründung" gemäß § 52 AktG ist der Abschluß und die Durchführung von schuldrechtlichen Verträgen zu verstehen, durch welche die Aktiengesellschaft vor Ablauf von zwei Jahren seit ihrer Eintragung in das Handelsregister Anlagen oder sonstige Vermögensgegenstände jeder Art für eine Vergütung von mehr als 10 % des Nennbetrags des bei Vertragsabschluß vorhandenen Grundkapitals erwerben will[1].
Formen von Mitarbeiterbeteiligung - Insbesondere Belegschaftsaktien
Von Rechtsanwalt Ulrich Wecker
Mitarbeiterbeteiligung im engeren Sinne ist die Beteiligung von Mitarbeitern am arbeitgebenden Unternehmen aufgrund gesellschafts- und/oder schuldrechtlicher Beziehung. Als Mitarbeiterbeteiligung im weiteren Sinne werden auch Erfolgsbeteiligungen wie Gewinn-, Ertrags- oder Leistungsbeteiligungen bezeichnet, die arbeitsrechtlich jedoch Lohnformen sind[1].