
Rechtsgebiete - Zivilrecht
Kündigungsfrist bei Dauerschuldverhältnissen
Von Rechtsanwalt Tobias ZinkVerträge können fernmündlich geschlossen werden, einer Unterschrift bedarf es zunächst nicht. Innerhalb von zwei Wochen kann ein Verbraucher die meisten Fernabsatzverträge aber grundlos widerrufen (§§ 312 d, 355 BGB).
Artikel auf der Website von DIE WELT