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Rechtsgebiete - Produkthaftungsrecht

Produkthaftung

Von RA Christof Blauss

1. Die Formvorschriften des BGB Beim Einsatz industriell gefertigter Produkte kann es immer wieder vorkommen, daß dem Verwender dieses Produkts durch dessen Einsatz ein Personen-oder Sachschaden entsteht. Beispielhaft ist hier der Fall eines Neuwagenkäufers, der mit seinem privat genutzten PKW verunglückt, weil ein montierter Reifen platzt, den der Hersteller bei einem Reifenlieferanten bezogen hat. I. d. R. werden weder eine Herstellergarantie, noch Gewährleistungsansprüche Schäden des Neuwagenkäufers abdecken, dies gilt insbesondere dann, wenn der Käufer hierdurch Personenschäden erlitten hat.

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