
Rechtsgebiete - Produkthaftungsrecht
Produkthaftung
Von RA Christof Blauss1. Die Formvorschriften des BGB
Beim Einsatz industriell gefertigter Produkte kann es immer wieder vorkommen, daß dem Verwender dieses Produkts durch dessen
Einsatz ein Personen-oder Sachschaden entsteht. Beispielhaft ist hier der Fall eines Neuwagenkäufers, der mit seinem privat
genutzten PKW verunglückt, weil ein montierter Reifen platzt, den der Hersteller bei einem Reifenlieferanten bezogen hat. I.
d. R. werden weder eine Herstellergarantie, noch Gewährleistungsansprüche Schäden des Neuwagenkäufers abdecken, dies gilt
insbesondere dann, wenn der Käufer hierdurch Personenschäden erlitten hat.
Veröffentlichung lesen