Das Anwaltsnotariat
Rechtsanwalt Richard Neuschwander ist durch das Justizministerium Baden-Württemberg als Notar zur gleichzeitigen Amtsausübung neben dem Beruf des Rechtsanwalts bestellt. Seine Aufgaben als Notar umfasst insbesondere die Übernahme sämtlicher Beurkundungstätigkeiten eines freien Notars.
Die häufigsten Themenbereiche sind:
- Beurkundungen im Gesellschaftsrecht (von Gesellschaftsgründungen bis zu Umwandlungsvorgängen)
- Beurkundungen letztwilliger Verfügungen (Testamente, Erbverträge) sowie zu Fragen vorweggenommener Erbfolge (Vermögensübertragungen zu Lebzeiten auf die nächste Generation unter Einbeziehung steuerberaterlicher Empfehlungen zu erbschafts-/ schenkungssteuerlichen Aspekten)
- Beurkundungen im Immobilienrecht (von Kaufverträgen über Wohnungs-/Teileigentum bis zur Gestaltung, Neufassung und Überarbeitung von Teilungserklärungen nach WEG).
Das Notariat wird unterstützt durch die beiden Notariatsassessorinnen Tanja Maier und
Susanne Koch bei:
- Mitwirkung und Vorbereitung der Erstellung von Urkundenentwürfen
- Begleitung bei Vertragsabwicklungen, insbesondere bei Grundbuchämtern und Registern
- Vertretung des Notars im Verhinderungs- oder Urlaubsfall als für die Beurkundungsvorgänge amtlich bestellte Vertreterinnen.


