
Rechtsgebiete - Gesellschaftsrecht
Rechtliche Aspekte der "Kleinen Aktiengesellschaft"
Von Rechtsanwalt Christof Blauß und Rechtsanwalt Ulrich WeckerUnwirksame Zinsanpassung
I. Einleitung
Im Jahre 1995 waren in Deutschland mehr als 500.000 GmbHs registriert. Dem standen lediglich ca. 3.000 Aktiengesellschaften gegenüber. Bis Ende Juli 1999 hat sich die Zahl der Aktiengesellschaften auf 6.335 laut Statistik der Deutschen Bundesbank mehr als verdoppelt[1]. Was sind die Gründe für diese Entwicklung?
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§52 Akt - Nachgründungspflicht im Lichte der sog. "Kleinen Aktiengesellschaft"
Überraschung bei geringer Kapitalziffer und Vorteile gegenüber der Sachgründung
Von Rechtsanwalt Ulrich Wecker
1. Begriff/Anwendungsbereich
Unter dem Begriff "Nachgründung" gemäß § 52 AktG ist der Abschluß und die Durchführung von schuldrechtlichen Verträgen zu verstehen, durch welche die Aktiengesellschaft vor Ablauf von zwei Jahren seit ihrer Eintragung in das Handelsregister Anlagen oder sonstige Vermögensgegenstände jeder Art für eine Vergütung von mehr als 10 % des Nennbetrags des bei Vertragsabschluß vorhandenen Grundkapitals erwerben will[1].
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Formen von Mitarbeiterbeteiligung - Insbesondere Belegschaftsaktien
Von Rechtsanwalt Ulrich WeckerEinführung
Mitarbeiterbeteiligung im engeren Sinne ist die Beteiligung von Mitarbeitern am arbeitgebenden Unternehmen aufgrund gesellschafts- und/oder schuldrechtlicher Beziehung. Als Mitarbeiterbeteiligung im weiteren Sinne werden auch Erfolgsbeteiligungen wie Gewinn-, Ertrags- oder Leistungsbeteiligungen bezeichnet, die arbeitsrechtlich jedoch Lohnformen sind[1].
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