BLAICH & PARTNER
Rechtsanwälte und Notar
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Rechtsgebiete - Familienrecht

Übersicht über das Familienrecht

Im Familienrecht geben wir Ihnen bei einer Erstberatung einen Überblick über Ihr Rechtsproblem, übernehmen die fortlaufende Beratung und vertreten Sie vor den Gerichten, insbesondere bei den Themen:

  • Trennung und Scheidung,
  • Eheverträge vor, während und nach der Ehe,
  • Berechnung von Trennungs- und nachehelichen Unterhalt,
  • Sorge-, Besuchs- und Umgangsrecht von/mit Kindern,
  • Versorgungsausgleich,
  • Ehewohnung und Aufteilung des Hausrats,
  • Ausgleich des Zugewinns während der Ehe,
  • steuer- und sozialrechtliche Bezüge,
  • Lebenspartnerschaften sowie Partnerschaften außerhalb der Ehe.
Als wirtschaftsrechtlich orientierte Kanzlei arbeiten wir bei Problemen der Unternehmerehe eng mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen.

Bitte richten Sie Ihre Anfrage an Rechtsanwalt Tobias Zink.

 


Fakten zur sogenannten "Online-Scheidung"
von Rechtsanwalt Tobias Zink

Vermeintlich fortschrittliche Kanzleien werben immer häufiger mit der "Scheidung-Online"
oder der "Internet-Scheidung" und erwecken den Eindruck, sie böten eine besondere Leistung an, die zudem noch kostengünstiger sei. Doch Scheidung via Internet bedeutet lediglich, dass die Korrespondenz zwischen Mandant (oder Mandatin) und Anwalt (oder Anwältin) per EMail oder Homepage erfolgt. Die Schriftsätze an das Gericht werden wie seit Jahrzehnten auf Papier gedruckt und in die Post gegeben. Und spätestens der Termin vor dem Richter erfordert die persönliche Anwesenheit beider Parteien. Und meistens auch von zwei Anwälten.

Veröffentlichung lesen Fakten zur sogenannten


Reform des Unterhaltsrechts 2007 - Mehr Eigenverantwortung

Von Rechtsanwalt Tobias Zink

Hinweis: Der angebotene Artikel zur Unterhaltsrechtsreform ist auf dem Stand vom 16.11.2006 geschrieben. Am 9.11.2007 hat der Bundestag die Reform in geänderter Form mit Wirkung zum 1.1.2008 verabschiedet. Der Artikel wird derzeit überarbeitet und in Kürze durch eine aktuelle Fassung ersetzt.

  • Stärkung des Kindeswohls
  • Betonung des Grundsatzes der Eigenverantwortung nach der Ehe
  • Vereinfachung des Unterhaltsrechts
Veröffentlichung lesen Reform des Unterhaltsrechts 2007


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