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Rechtsgebiete - Bankrecht

 

Monatliche Urteilsbesprechungen von Dr. Claudius Arnold


In der Fachzeitschrift Bankmagazin berichtet Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht Dr. Claudius Arnold monatlich über neue bankrechtliche Urteile. Sie können die Artikel aus dem Bankmagazin hier als PDF-Dokument lesen.

Urteilsbesprechungen ansehen

 

Anfechtbarkeit der Globalzession

Von Rechtsanwalt Dr. Claudius Arnold

I. Urteile des BGH vom 29.11.2007
1. Im Globalzessionsvertrag lässt sich die Bank (B) sicherungshalber alle bestehenden
und künftigen Forderungen des Kreditnehmers (KN) aus Warenlieferungen
und Leistungen „gegen Kunden mit den Anfangsbuchstaben A bis Z“ (DS = Drittschuldner)
abtreten. Wenn der Kreditnehmer später insolvent wird, stellt sich die
Frage, wem die kurz vor der Insolvenz geleisteten Zahlungen der Drittschuldner
zustehen: der Bank oder dem Insolvenzverwalter?

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Neues zur Bürgschaft

Von Rechtsanwalt Dr. Claudius Arnold

I. Verjährung
Der Bürgschaftsanspruch verjährt in drei Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist
beginnt am 31.12. des Jahres, in dem der Anspruch aus der Bürgschaft fällig wird
und der Gläubiger sowohl von den anspruchsbegründenden Umständen als auch
von der Person des Bürgen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen
müsste (§ 199 Abs. 1 BGB). Der Anspruch aus einer selbstschuldnerischen
Bürgschaft wird gleichzeitig mit der gesicherten Hauptforderung fällig, wenn die Parteien
nichts anderes vereinbart haben.1 Die Fälligkeit des Anspruchs aus einer
selbstschuldnerischen Bürgschaft setzt also nicht voraus, dass der Gläubiger den
Bürgen in Anspruch nimmt.

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Lastschriftwiderruf durch den (vorläufigen) Insolvenzverwalter
von Rechtsanwalt Christof Blauss

Immer dann, wenn der (vorläufige) Insolvenzverwalter Lastschriften widerruft, kann dies für
die Bank zu Ausfällen führen, vor allem wenn die Rückbuchung nach dem Lastschrif-tabkommen (LSA) nicht mehr möglich ist.
Aufgabe des (vorläufigen) Insolvenzverwalters ist es, das Vermögen des Schuldners zugunsten aller Gläubiger zu sichern und zu erhalten sowie die Befriedigung einzelner Gläubigervorab zu vermeiden (Obermüller/Hess, 2. Aufl. Rn. 129; BGH Urteil vom 04.11.2004, IX ZR 22/03).

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Aktuelle Rechtsprechung zum Bankrecht

Von Rechtsanwalt Dr. Axel Blaich

Unwirksame Zinsanpassung
Ein Verbraucherschutzverein hatte auf Unterlassen der Verwendung folgender Zinsanpas-sungsklausel gegenüber Verbrauchern geklagt: "Die Bank kann bei Erhöhung des allgemeinen Zinsniveaus den Zinssatz - bei einer Zinsfestschreibung frühestens mit deren Ablauf - in angemessener Weise anheben; bei Senkung des allgemeinen Zinsniveaus wird sie den Zinssatz - bei einer Zinsfestschreibung frühestens mit deren Ablauf - in angemessener Weise herabsetzen.".

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Widerruf eines Haustür-Realkreditvertrags

Von Rechtsanwalt Dr. Claudius Arnold
Anmerkung zum Urteil des OLG München vom 11.04.2000, 5 U 5342/99 (WM 2000, 1336 ff.)

1. Einleitung
Hat ein Kreditnehmer, der in einer "Haustür-Situation" gemäß § 1 Haustürgeschäfte-Widerrufsgesetz (HWiG) einen Realkreditvertrag unterschreibt, das Recht zum Widerruf seiner Willenserklärung?

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Das neue Überweisungsgesetz

Von Rechtsanwalt Christof Blauß

1. Einleitung
Aufgrund der europäischen Richtlinie 97/5/EG vom 27.01.97 trat am 14.8.1999 der erste Teil des sog. "Überweisungsgesetzes" in Kraft. Dieser regelt entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie zunächst nur Überweisungen in Länder der EU und in die Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (vgl. Art 228Abs.2 EGBG iVm § 676a Abs.2 S.2 Nr.1 BGB).

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