
Rechtsgebiete - Aktienrecht
Neuerungen im Aktienrecht - Namensaktiengesetz 2001
Von Rechtsanwalt Ulrich Wecker
1. Gesetz zur Namensaktie und zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung (Namensaktiengesetz - NaStraG)
a) Vorbemerkung
Am 18. Januar 2001 hat der Bundestag das lange diskutierte Namensaktiengesetz (NaStraG) verabschiedet und es kurzfristig, ohne Übergangsregelung, zum 25.01.2001 in Kraft treten lassen.
Von der Möglichkeit Namensaktien auszugeben, haben nicht nur große Publikumsgesellschaften, sondern insbesondere, zur Ausnutzung gesetzlicher Formerleichterungen gerade sog. "Kleine Aktiengesellschaften" in jüngster Vergangenheit Gebrauch gemacht.
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